Hausordnung
Unsere Hausordnung dient deiner persönlichen Sicherheit!
Wenn du die folgenden Hinweise beachtest, leistest du einen aktiven Beitrag zur Ordnung und
Sicherheit und zu einer guten Lern- und Arbeitsatmosphäre an unserer Schule:
1. Das Sekretariat ist ab 7.00 Uhr besetzt. Ab 7.15 Uhr befindet sich eine Aufsicht auf dem Schul-
hof. Mit dem Vorklingeln um 7.25 Uhr werden die Gebäude und Unterrichtsräume zügig
betreten, Haus 2 und 3 nur in Begleitung des entsprechenden Fachlehrers.
2. Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Stunde 07.30 – 08.15 Uhr
2. Stunde 08.20 – 09.05 Uhr
Hofpause
3. Stunde 09.25 – 10.10 Uhr
4. Stunde 10.15 – 11.00 Uhr
Hofpause
5. Stunde 11.30 – 12.15 Uhr
6. Stunde 12.20 – 13.05 Uhr
7. Stunde 13.10 – 13.55 Uhr
3. Im Krankheitsfall hat eine telefonische Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten am 1. Tag des Fehlens bis 8.00 Uhr mit einem Hinweis auf die eventuelle Dauer zu erfolgen.
Nach Fehltagen ist eine schriftliche Entschuldigung bis spätestens 3 Tage nach der
Genesung beim Klassenlehrer abzugeben.
In Ausnahmefällen kann der Klassenlehrer eine ärztliche Bescheinigung fordern. Bei
unentschuldigten Fehltagen sind Leistungsüberprüfungen mit Note 6 zu bewerten.
4. Bei Unwohlsein und im Notfall meldet sich der Schüler/ die Schülerin im Sekretariat. Das
Verlassen der Schule ist nur mit Erlaubnis des Klassenlehrers oder eines Vertreters und nach
telefonischer Absprache mit einem Erziehungsberechtigten gestattet.
5. Handys und ähnliche Geräte sind im und auf dem gesamten Schulgelände auszuschalten.
Sprachliche und bildliche Aufzeichnungen sind verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden
die Geräte eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Ausnahmen sind
nur mit der Erlaubnis weisungsberechtigter Personen gestattet.
6. Laut Jugendschutzgesetz besteht auf dem gesamten Schulgelände Rauchverbot. Auch der
Konsum von Alkohol und Drogen sowie das Mitbringen von Messern und Waffen jeglicher
Art sind untersagt und werden polizeilich geahndet.
7. Das Tragen, Zeigen, Malen und Wiedergeben von volksverhetzenden Zeichen, Symbolen,
Schriften und Liedern ist verboten.
8. Zu den Hofpausen begeben sich alle SuS auf den Pausenhof (freie Fläche zwischen Haus 1
und 2). Haus 1 bleibt während der Pausen verschlossen. Die Toilettennutzung erfolgt nur in
Haus 2.
Für den Übergang zu Haus 3 ist auf den Fachlehrer zu warten. Zur Unterstützung der
aufsichtsführenden Lehrkräfte werden Ordnungsschüler eingesetzt, deren Anordnungen
unbedingt Folge zu leisten ist.
9. Um Verletzungen und Sachbeschädigungen zu vermeiden, sind das Ballspielen und das
Werfen von Schneebällen auf dem Schulgelände nicht gestattet.
10. Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf den Unterricht.
11. Im Unterrichtsraum sind aus hygienischen Gründen Anoraks, Winterjacken, Schals und
ähnliche Bekleidung auszuziehen. Mützen und andere Kopfbedeckungen sind abzusetzen.
Die Bekleidung hat einen sauberen Zustand aufzuweisen.
12. Verhalte dich im Unterricht so, dass alle dem Unterricht ungestört folgen können. Das
Verweisen aus dem Unterricht zieht das Nachholen der Stunde bzw. des Unterrichtsstoffes
nach sich.
13. Während des Unterrichts ist Essen generell verboten,Trinken nur in Absprache mit dem
unterrichtenden Lehrer gestattet.
14. Die von der Schule und den Erziehungsberechtigten bereitgestellten Lernmittel sind
sorgfältig zu behandeln. Ausgeliehene Bücher müssen zu Schuljahresbeginn eingeschlagen
werden. Der Fachlehrer hat das Recht, diese bei Missachtung einzubehalten.
15. Werden Schäden am Eigentum der Schule oder von Mitschülern verursacht, wird der
Schüler oder die Schülerin zur Verantwortung gezogen. (Dies gilt auch für Schäden an
Personen)
16. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
17. Fahrräder sind im Fahrradstand abzustellen und anzuschließen. Für Mopeds ist der
vorgegebene Stellplatz zu nutzen. Bei Schäden haftet die Schule nicht.
Achte darauf, dass unsere Schule sauber bleibt. Wirf deinen Abfall in die dafür
vorgesehenen Behälter!
Unterlasse das Spucken auf dem Schulgelände.
Dein Fehlverhalten wird durch Erziehungsmittel geahndet.